FK 03 PIRMASENS E.V. IM NICHTZULASSUNGSVERFAHREN DURCH CHRISTOPHER BOLD VERTRETEN

Unser Partner Christopher Bold hat den FK 03 Pirmasens e.V., Teilnehmer der Regionalliga Südwest in der Spielzeit 2016/2017, im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Regionalligaspielzeit 2017/2018 vertreten.

Hintergrund des Verfahrens waren Hinweise auf eine bewusste Ausnutzung bzw. Umgehung von § 6 der Spielordnung der Regionalliga Südwest durch den KSV Hessen Kassel. Nach der in § 6 vorgesehenen Stichtagsregelung erfolgt ein Punktabzug in Höhe von 9 Spielpunkten nämlich – je nachdem, ob der Insolvenzantrag vor oder nach dem letzten Spieltag gestellt wird – noch in der laufenden Spielzeit oder eben erst in der nächsten.

Im Rahmen der Beschwerde wurde § 6 der Spielordnung in der Gestalt „angegriffen“, dass die Regelung einzelnen Vereinen die Möglichkeit eröffnet, eine unwirtschaftliche Geschäftsführung für größeren sportlichen Erfolg bewusst in Kauf zu nehmen, und durch die vorgesehene Stichtagsregelung geschickt taktiert werden kann, ob die durch § 6 festgelegte Sanktion – Punktabzug – in der laufenden oder erst in der nächsten Spielzeit berücksichtigt wird. Solide wirtschaftende Vereine bestraft die Regelung dagegen.

Im Rahmen der Beschwerde wurde insbesondere auch moniert, dass der Strafbestand der Insolvenzverschleppung auf Vereine gerade keine Anwendung findet und dadurch in Kombination mit den Regelungen der Spielordnung ein großes Missbrauchspotential besteht.

Christopher Bold hat im Rahmen des Verfahrens auf eine Reformierung der Regelung gedrängt. Ohne Schaffung interner Kontrollmöglichkeiten ist dem Missbrauch in einer Liga ohne Lizenzierungsverfahren Tür und Tor geöffnet.

Die Gesellschafterversammlung der Regionalliga Südwest hat der Beschwerde wegen fehlenden Nachweises einer bewussten Ausnutzung bzw. Umgehung von § 6 der Spielordnung durch den KSV Hessen Kassel nicht abgeholfen. Die Entscheidung orientiert sich streng am Wortlaut der Spielordnung, liefert allerdings keine Antworten auf die im Rahmen der Beschwerde aufgezeigten rechtlichen Probleme.

Im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren sorgte die angekündigte Entscheidung der Regionalliga, eine chinesische U20-Auswahl außer Konkurrenz als 20. Mannschaft starten zu lassen, für große Aufregung. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der FK 03 Pirmasens mit einem Hilfsantrag gerade diesen (potenziellen) 20. Startplatz begehrte. Auch wenn hierauf kein rechtlicher Anspruch bestand, sahen sich Regionalliga und DFB in den Medien dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie den Kommerz der Tradition im Fußball vorzögen.

Christopher Bold hat dem FK 03 Pirmasens letztendlich von einem Gang vor das ständige Schiedsgericht der Regionalliga Südwest abgeraten. Ausschlaggebend hierfür waren die aufgrund der schlechten Beweislage geringen Erfolgsaussichten und die hohen Kosten eines Schiedsgerichtsverfahrens.

Dr. Holger Thomma

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