Erbrecht

Das gerichtliche und außergerichtliche Erbrecht gehört zu unseren traditionellen Fachgebieten. Wir verfügen hier sowohl über die erforderlichen umfangreichen theoretischen Kenntnisse, als auch über jahrzehntelange Erfahrung im praktischen Bereich.

Wir befassen uns unter anderem mit der Geltendmachung von Erbansprüchen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, dem Pflichtteilsrecht, der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und der lebzeitigen Übertragung von Vermögensgegenständen inklusive der Gestaltung der Unternehmensnachfolge unter erbrechtlichen Aspekten.
Auch in Fällen mit europäischem Auslandsbezug verfügen wir über die entsprechende Erfahrung und die Kontakte für den Fall, dass im europäischen Ausland erbrechtliche Tätigkeiten entfaltet werden müssen.

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GEORG ENGLERT

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht