Durch die hohe Expertise unserer Kanzlei im Bau- und Architektenrecht vertreten wir Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Auftraggeber in sämtlichen Angelegenheiten umfassend und kompetent. Die Beratung unseres Fachanwalts umfasst insbesondere die Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen nach BGB, VOB/B und HOAI und die Durchsetzung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen.