COVID-19 REGELN FÜR KANZLEIBESUCHER

Wir möchten Sie aufgrund der nunmehr wieder zunehmenden Infektionszahlen und zum Schutz aller – auch unserer Mitarbeiter – darum bitten, in unseren Räumlichkeiten einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Flure und des Wartebereichs. Personen, die für die Beurkundung nicht notwendig sind, bitten wir zuhause zu bleiben.

Weiter dürfen wir Sie bitten frühestens 5 Minuten vor Beginn des Termins den Wartebereich zu betreten sowie nach der Besprechung/Beurkundung das Gebäude wieder zügig zu verlassen. Wir bitten insoweit um Verständnis, dass wir aufgrund der derzeitigen Situation Räumlichkeiten für Nachbesprechungen etc. nicht anbieten können.

Wir weisen weiter darauf hin, dass während der Durchführung des Termins aufgrund der räumlichen Verhältnisse nicht immer die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Daher behalten wir uns vor, auch während den Terminen die Maskenpflicht aufrecht zu erhalten. Wir werden versuchen, dies durch verstärktes Lüften zu kompensieren. Aufgrund der aktuellen Wettersituation bitten wir Sie jedoch, sich auf kühlere Innenraumtemperaturen einzurichten. Auf diese Weise können wir für Sie eine größtmögliche Sicherheit bei der Terminswahrnehmung in unserem Haus herstellen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Diesen Beitrag teilen

Weitere Beiträge