Jessica Rothfuß ist seit 2026 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie berät und vertritt Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im allgemeinen Zivilrecht sowie in den Bereichen des Arbeitsrechts, Familienrechts und der Zwangsvollstreckung. Ihre Tätigkeit umfasst in allen Rechtsbereichen die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, die Prüfung und Gestaltung von Verträgen sowie die umfassende rechtliche Begleitung bei streitigen Auseinandersetzungen. Im Arbeitsrecht berät und vertritt Frau Rothfuß Arbeitnehmer und Arbeitgeber in sämtlichen Bereichen. Die Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, die Prüfung der Wirksamkeit von Abmahnungen und Kündigungen, aber auch die Prüfung und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche gehören zu ihrem Aufgabenbereich. Im Familienrecht berät und unterstützt sie bei der Ausarbeitung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, aber auch bei außergerichtlichen und gerichtlichen Fällen im Bereich der Scheidung, des Unterhalts und Zugewinns. Im Rahmen des Zwangsvollstreckungsrechts berät und unterstützt Frau Rothfuß, wenn es um die Geltendmachung oder Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen geht. Insbesondere durch die Erstellung außergerichtlicher Zahlungsaufforderungen oder gerichtlich im Rahmen des Mahn- und Hauptverfahrens.