Durch die hohe Expertise unserer Kanzlei im Bau- und Architektenrecht vertreten wir Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Auftraggeber in sämtlichen Angelegenheiten umfassend und kompetent. Die Beratung unseres Fachanwalts umfasst insbesondere die Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen nach BGB, VOB/B und HOAI und die Durchsetzung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen.
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Beratung bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung zur Geltendmachung/Abwehr von Ansprüchen aus Bau- und
Architektenverträgen - baubegleitende Beratungen