Outsourcing
Betriebsübergängen
Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
Betriebsänderungen
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten bundesweit öffentliche und private Unternehmen jeglicher Größenordnung, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Unser Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
Die anwaltliche Beratung unserer Arbeitsrechtsspezialisten erstreckt sich auf:
Kündigungen
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Einstellungen und Versetzungen
Arbeitnehmerüberlassung
Wir unterstützen Sie bei der Optimierung und Gestaltung von:
Arbeitsverträgen
Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen
flexiblen Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
Dienstwagenregelungen
Wir begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung von:
Personalanpassungsmaßnahmen
Outsourcing
Betriebsübergängen
Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
Betriebsänderungen
Unsere Arbeitsrechtsspezialisten vertreten Sie kompetent, engagiert und zielorientiert vor sämtlichen
Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
In der Arbeitswelt ist die frühzeitige Erkennung arbeitsrechtlicher Problemstellungen besonders
wichtig. Wir schulen vor diesem Hintergrund Unternehmer und Führungspersonal in allen für
Ihr Unternehmen relevanten arbeitsrechtlichen Gebieten.